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Startseite » Website-Marketing » Barrierefreiheit

Barrierefreiheit: Deine inklusive Website

  • Naomi
  • zuletzt aktualisiert am 3. November 2026

Barrierefreiheit ist bei Weitem nicht neu, aber in vielen Unternehmen vermutlich erst ein Thema, seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft getreten ist.

Für öffentliche Stellen gilt stattdessen die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die bereits am 25. Mai 2019 In Kraft getreten und seit dem 23. September verbindlich ist.

Dabei greifen beide Rechtsgrundlagen auf dieselben technischen Standards (WCAG 2.1 AA bzw. EN 301 549) zurück.

 Öffentliche StellenUnternehmen
GeltungsbereichBundesebene, Unterschiede auf Landes- und kommunaler Ebene, siehe jeweiliges Landesgesetz ↗Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten UND 2 Mio. € Jahresumsatz, ODER bestimmte Produkte und Dienstleistungen ↗
Rechtliche VorschriftEU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 ↗European Accessibility Act ↗ (EU 2019/882)
GesetzBehindertengleichstellungsgesetz (BGG) ↗Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ↗
VerordnungBITV 2.0 ↗BFSG-Verordnung (BFSGV) ↗
Technische NormEN 301 549 ↗EN 301 549 ↗
Technische KriterienWCAG 2.1 AA, besser WCAG 2.2 ↗WCAG 2.1 AA, besser WCAG 2.2 ↗
Zusätzliche AnforderungenBarrierefreiheitserklärung, Inhalte möglichst in Gebärdensprache und leichter Sprache, Feedback- und BeschwerdemöglichkeitInformationspflicht und Dokumentation, barrierefreie Dienstleistungen (bspw. Online-Shop), Nachbesserungspflichten

Einen Überblick über die Zusammenhänge gibt es von der BIK ↗.

P.S.: Tabellen sind tatsächlich nicht barrierefrei, weil sie nicht übersichtlich vorgelesen werden können, je Zeile von links nach rechts.

Was ist Barrierefreiheit?

Wenn wir von einer barrierefreien Dusche sprechen, meinen wir damit eine ebenerdige Dusche ohne Stolperfallen.

Eine barrierefreie Website dagegen behindert nicht die Tools, mit denen Menschen mit Behinderung auf die Website zugreifen und sie nutzen (um sich zu informieren, Formulare abzuschicken usw.).

Zu solchen Tools gehören Screenreader, die den Website-Inhalt vorlesen, Overlays, die Farben, Schriften und Abstände für die individuellen Bedürfnisse umgestalten, oder die Navigation durch Tastatur statt Maus. 

Das bewerkstelligen wir einerseits auf technischer Ebene, sowohl durch verschiedene Einstellungen als auch über die Codierung von Webdesign und Inhalt.

Das Webdesign muss bspw. überschreibbar bleiben und möglichst keine Störfaktoren enthalten (darunter fallen u. a. nicht-abschaltbare Animationen). Funktionale Inhalte wie Formulare müssen erreichbar sein und die einzelnen Felder klar benannt; ein Sternchen als Markierung für Pflichtfelder reicht nicht aus.

Andererseits bewerkstelligen wir Barrierefreiheit durch die intuitive Organisation der Inhalte und indem wir z. B. auf eine saubere Gliederung (Überschrift 1, Überschrift 2 usw.) achten, Bilder mit Alternativtexten versehen und Verlinkungen so beschriften, dass ihr Ziel eindeutig erkennbar ist.

Barrierefreiheit auf meinen Websites

Bei meinen neuen Gestaltungen richte ich mich grundsätzlich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2 Level AA) ↗, für die es eine übersichtliche Referenz zur Anwendung ↗ gibt oder sogar eine richtig anschauliche Referenz ↗. Selbst wenn Du rechtlich gesehen nicht betroffen bist.

Auch dann, wenn Du meinst, dass Menschen mit Behinderungen mit Deinem Angebot nichts anfangen können. Ich sage, wir machen Deine Website zugänglich und lassen sie selbst entscheiden. Du kannst nur Besucher♥innen und Kund♥innen hinzugewinnen.

Ob ich eine Barrierefreiheitserklärung anlege, hängt davon ab, ob Du eine brauchst oder nicht. Bei Unternehmen verhält sich das anders als bei öffentlichen Stellen ↗. Zudem kann ich Dir nicht bei Gebärdensprache und einfacher Sprache helfen.

Immer gibt es jedoch von mir eine Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und manuellen Testergebnisse und ein Sitemap im Fußbereich.

Accessibility-Widget: Ja oder nein?

Beim Accessibility-Widget handelt es sich um eine ausklappbare Optionspalette, die die Website zugänglicher machen soll. Optionen sind bspw. Textvergrößerung, Link-Hervorhebung, Lesemarker oder Farbfilter.

  • Das Widget erkennst Du in der (unteren) Ecke einer Webseite am entsprechenden Symbol (vereinfachte menschliche Figur mit ausgestreckten Armen).

Von einem Accessibility-Widget rate ich Dir ab, hauptsächlich aus drei Gründen:

  • Davon abgesehen, dass Menschen mit echten Behinderungen statt des Widgets ihre eigenen Tools benutzen, besteht das Risiko, dass das Widget mit diesen Tools interferiert und Deine Website sogar unzugänglich macht.
  • Zudem gaukelt es die Einhaltung der Vorgaben nach WCAG vor, auch wenn das nicht der Fall ist oder sein muss. Das Widget bietet lediglich ein Overlay, keine echten technisch getroffenen Maßnahmen, und ist somit nicht ausreichend.
  • Ein optisch ansprechendes, funktional wertvolles und gleichzeitig datenschutzfreundliches Accessibility-Widget zu finden, ist nicht so leicht. Vor allem, wenn es obendrein gut dokumentiert sein soll. Selbst mit Ally (WordPress-Plugin von Elementor, das für Elementor-Websites zumindest meine erste Wahl wäre), musst Du einen AV-Vertrag abschließen und in Deiner Datenschutzerklärung aufschlüsseln, welche Daten bei der Nutzung des Widgets in die USA wandern könnten.

Tatsächlich würde ich das Widget nur dann in Betracht ziehen, wenn Du ohnehin schon die wichtigsten technischen Maßnahmen getroffen hast und Deine Besucher♥innen erwiesenermaßen Gelegenheitsnutzer♥innen erhöhten Alters sind. Menschen mit leichten, altersbedingten Behinderungen, die keine eigenen Tools benutzen.

Barrierefreie PDFs

Ja, selbst PDFs und E-Books, die Du auf Deiner Website einbettest und anbietest, müssen barrierefrei sein.

Als erste Hilfe kannst Du Deine Dokumente in Microsoft Word überprüfen lassen:

Option Barrierefreiheit überprüfen in Microsoft Word

Nützliche Tools und Tests, die Barrieren aufzeigen

Als erste Anlaufstelle greife ich bei meinen Tests auf die WordPress-Plugins Accessibility Checker von Equalize Digital und Ally von Elementor zurück.

Sei Dir bitte bewusst, dass Tools oft nur 30-40 % aller Mängel erfassen, und dass Du Deine Website auch selbst testen solltest.

Üblicherweise reichen die eigenen manuellen Testergebnisse und die kontinuierliche Verbesserung nicht-barrierefreier Inhalte aus. Wenn Du jedoch ganz sicher gehen willst, kannst Du den Test von der BIK ↗ bewerkstelligen lassen.

Dies sind die Prüfschritte je nach Grundlage:

  • BITV-Test / EN 301 549 (Web)
  • WCAG 2.2 Test (Web)
  • BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web)

BFSG für Unternehmen

Für Unternehmen, und damit für den privaten Sektor, sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit verpflichtend, wenn sie 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen UND der Jahresumsatz 2 Mio. Euro übersteigt.

Aber auch, wenn es sich um Produkte und Dienstleistungen handelt, die im BSFG ausdrücklich genannt werden, darunter Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Bankdienstleistungen, Zahlungsdienste, Ticket- und Buchungssysteme, Personenverkehrsdienste, E-Books, Telekommunikationsdienste sowie bestimmte Hardware und Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten).

Auf der Website des BFSG kannst Du mit einem Check prüfen ↗, ob Du betroffen bist.

  • BFSG: Gesetzesgrundlage
  • BFSGV: Verordnung
  • ausführlicher Überblick über die Zusammenhänge aller Vorgaben

BITV 2.0 für öffentliche Stellen

Neben der Bundesebene sind gleichzeitig öffentliche Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene betroffen, wobei es die Bundesländer oft unterschiedlich handhaben, wen genau sie verpflichten und wem sie es empfehlen.

Am besten prüfst Du den Geltungsbereich im jeweiligen Landesgesetz ↗. Die Anforderungen stehen dann in der entsprechenden Verordnung. 

  • Zusammenhänge aller Vorgaben inkl. länderspezifische Links
  • gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit in Hamburg

Vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) über:

  • BGG: Gesetzgebung und Ausnahmen
  • BITV 2.0 ist die deutsche Verordnung, die sich auf EN 301 549 bezieht
  • EN 301 549 ist die europäische Norm, die sich wiederum auf die WCAG bezieht
  • WCAG ist die internationale Norm
  • Abgrenzung von BGG und BFSG
Über Naomi
Hallo, mein Name ist Naomi, und Du besuchst gerade meinen Website-Marketing-Blog. Kann ich Dir weiterhelfen?

Jede Website hat Potenzial. Wir müssen ihr nur die Möglichkeit geben, es zu entfalten. ♥

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